Der | naturschutzbund | Vorarlberg sucht eine geringfügig Beschäftigte!

Aufgaben

  • Mitgliederdatenbank und -betreuung
  • Versand Infoblatt im Quartal
  • Homepage, Facebook, Online-Kalender – Beiträge und Veranstaltungen eintragen
  • Ablage
  • Telefondienst bei Abwesenheit der Geschäftsführung
  • Allgemeine Bürotätigkeiten

Je nach Interesse, Ausbildung und Fähigkeiten können auch andere Aufgaben übernommen werden. So haben frühere geringfügig beschäftigte Mitarbeiter*innen z.B. Exkursionen geleitet und Karten mit QGIS erstellt.

Lohn, Krankenversicherung etc.

  • Bruttolohn: max. € 485 pro Monat
  • Arbeitszeit: 8-9 Stunden pro Woche, vorwiegend im Naturschutzbund-Büro (aktuell in Dornbirn, voraussichtlich ab Jänner 2023  in Feldkirch), teilweise können manche Aufgaben auch im Homeoffice erledigt werden
  • 13. und 14. Monatsgehalt
  • 5 Wochen Urlaub
  • Durch die geringfügige Beschäftigung ist man nicht sozialversichert, außer Unfallversicherung. Es besteht die Möglichkeit sich selbst zu versichern (siehe unten).

Bewerbungen

bitte bevorzugt per email an:
| naturschutzbund | Vorarlberg, Schulgasse 7, 6850 Dornbirn
Telefon 05572/29650
vorarlberg@naturschutzbund.at
www.naturschutzbund.at

Mehrfache geringfügige Beschäftigung
Geht man einer anderen unselbständigen Beschäftigung nach und liegt die Summe der Monatslöhne über der Geringfügigkeitsgrenze, muss der Dienstnehmer Sozialversicherung an die ÖGK vom geringfügigen Lohn nachzahlen.

Möglichkeit der Selbstversicherung (https://www.arbeiterkammer.at/geringfuegig)
Geringfügig Beschäftigte nach dem ASVG haben die Möglichkeit, sich um den monatlichen Beitrag von 68,59 Euro, beziehungsweise 68,60 Euro für Versicherte nach dem B-KUVG (Werte Kalenderjahr 2022) in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst zu versichern. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld. Mit dem Abschluss einer Selbstversicherung erwerben Sie pro Monat einer geringfügigen Beschäftigung einen vollen Versicherungsmonat, der sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung als Beitragsmonat zählt.