Die Naturwächter:innen werden vom Land bestellt und sind als Behörden-Hilfsorgane für die Kontrolle der Einhaltung der verschiedenen Verordnungen zu Natur- und Umweltschutz zuständig. Die Interessen der Naturwacht werden durch die Landesleitung vertreten. Die Naturwächter:innen sind in Gruppen organisiert, die für verschiedene Gebiete zuständig sind. Insgesamt gibt es 13 Naturwachtgruppen.