Die Naturschutzanwaltschaft für Vorarlberg vertritt die Interessen von Natur und Landschaft in Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL). Sie hat auch die Gemeinden und Bürger in Fragen des Naturschutzes zu beraten. Dies geschieht durch die Teilnahme an Verwaltungsverfahren, die Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Laut § 51 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung wird der Naturschutzanwalt in Vorarlberg durch die Vereinigungen bestellt, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Naturschutz gehört und die in Vorarlberg einen Mitgliederstand von mindestens 500 Personen aufweisen. Die Bestellung erfolgt auf vier Jahre. In gleicher Weise wird die Stellvertretung bestellt.
Die Stellenausschreibung im Detail
Bewerbung bis 29. Mai 2026 an: bewerbung@naturschutzanwalt.at