Unsere grundsätzliche Position

Die Naturwacht Vorarlberg steht einer sachgerechten Modernisierung und Vereinfachung des Naturschutzrechts grundsätzlich offen gegenüber.

Der Abbau echter Doppelprüfungen, klarere Zuständigkeiten, effizientere Verfahren und eine stärkere Eigenverantwortung können sinnvoll sein.

Entscheidend ist für uns jedoch die klare Grenze zwischen Verfahrensvereinfachung und einer materiellen Reduktion des Schutzes von Natur und Landschaft.

Was wir von der Landesregierung erwarten

Die geplanten Änderungen sollten dort, wo sie den materiellen Schutzumfang verändern, fachlich und anhand der bisherigen Vollzugspraxis nachvollziehbar begründet werden.

Insbesondere sollte transparent dargestellt werden:

  • Wie viele bisher bewilligungspflichtige Vorhaben künftig keiner naturschutzrechtlichen Bewilligung mehr bedürfen.
  • Welche Arten von Vorhaben davon betroffen sind.
  • Welche naturschutzfachlichen Prüfungen dadurch entfallen.
  • Welche anderen Rechtsmaterien diese Belange gegebenenfalls weiterhin abdecken.
  • Welche konkreten Auswirkungen die angestrebte Reduktion der Naturschutzverfahren um rund 20–25 % erwarten lässt.

Unsere sechs zentralen Prüf- und Forderungspunkte

  1. Uferbereiche
    Die Vereinheitlichung auf fünf Meter kann das Verfahren vereinfachen. Die konkrete Schutzbreite muss jedoch fachlich begründet werden – insbesondere hinsichtlich Uferökologie, Biotopverbund und Landschaftsschutz.
  2. Moore und Magerwiesen
    Die Anhebung der Schwelle von 100 auf 500 m² ist eine erhebliche materielle Änderung. Es braucht eine fachliche Begründung, weshalb kleinere Flächen regelmäßig als weniger relevant angesehen werden können.
  3. Betriebsgebiete
    Der Abbau tatsächlicher Doppelprüfungen ist nachvollziehbar. Es muss aber klar ausgewiesen werden, welche bisherige naturschutzrechtliche Prüfung künftig entfällt und durch welches andere Verfahren die betreffenden Belange abgedeckt werden.
  4. Bauwerke
    Die Anhebung von 800 auf 2.000 m² sollte anhand der bisherigen Bewilligungspraxis und konkreter Fallzahlen begründet werden.
  5. Straßen und Ablagerungsplätze
    Die deutliche Anhebung der Schwellenwerte – insbesondere bei Ablagerungsplätzen von 100 auf 400 m² – erfordert eine quantitative und naturschutzfachliche Folgenabschätzung.
  6. Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten
    Verfahrensbeschleunigung ist nachvollziehbar. Einschränkungen des zulässigen Vorbringens, verkürzte Stellungnahmefristen oder der Wegfall bisheriger Kontrollmöglichkeiten müssen jedoch jeweils sachlich begründet werden. Gleichzeitig sollen Verbesserungen beziehungsweise neue Beschwerderechte ausdrücklich anerkannt werden.

Unsere Kernbotschaft

Wir sind nicht gegen Deregulierung. Wir sind für eine sachgerechte Deregulierung. Dort, wo Verfahren tatsächlich doppelt geführt werden oder unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen, können sie vereinfacht werden. Dort jedoch, wo durch neue Schwellenwerte oder Freistellungen materieller Naturschutz wegfällt, muss es nachvollziehbar sein:

Warum ist diese Änderung fachlich vertretbar – und welche Auswirkungen hat sie tatsächlich?